Haus- & badeordnung

1. Allgemeines  
1.1 Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Gesundheitspark Nienhausen.

1.2 Die Haus- und Badeordnung des Gesundheitsparks Nienhausen sowie alle weiteren Ordnungen sind für die Nutzer verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.

1.3 Die Badeinrichtungen des Gesundheitsparks Nienhausen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.

1.4 Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der § 4 BDSG werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen. Eine Betrachtung der Videoaufzeichnungen erfolgt nur in dem Fall, wenn bestimmte Videosequenzen Aufschluss geben über einen Unfall oder einen Strafbestand. Diese Daten werden dann der Versicherung zur Beweiserhebung oder der Polizei zur Beweisführung übergeben.

1.5 Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.

1.6 Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.

1.7 Die Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Ferner sind das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung verboten.

1.8 Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist nur in dem dafür ausgewiesenen Bereich gestattet. Behältnisse aus Glas dürfen nicht in das Bad mitgebracht werden.

1.9 Fundgegenstände sind an unsere Mitarbeiter/ innen auszuhändigen. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. gemäß Absprache mit dem Städt. Fundamt verfügt.

1.10 Den Besuchern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte im Bad zu benutzen.

1.11 Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Im Falle einer Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/ Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.

1.12 Jeder Unfall, der sich in oder auf dem Gelände des Bades ereignet, ist dem Personal unverzüglich zu melden.

1.13 Wünsche, Anregungen und Beschwerden nehmen unsere Mitarbeiter/innen gern entgegen.

2. Öffnungszeiten und Zutritt

2.1 Die aktuellen Öffnungszeiten und den Einlassschluss finden Sie im Aushang, unsere Mitarbei- ter/innen informieren Sie gern. Die Schwimmbecken und Saunen müssen 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit verlassen werden.

2.2 Für besondere Badeangebote/Veranstaltungen gelten besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten.

2.3 Der Besuch des Bades steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.

2.4 Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren und auf Verlangen des Personals vorzuzeigen. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Eine Nutzung von Leistungen ohne den dazu erforderlichen gültigen Eintrittsnachweis führt zu einem sofortigen Ausschluss vom Besuch des Bades.

2.5 Jeder Besucher muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig.

2.6 Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte, bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegeben Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.

2.7 Der Zutritt ist nicht gestattet:
• Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
• Personen, die Tiere mit sich führen
• Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchenschutzgesetzes leiden, im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden.

2.8 Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.

2.9 Kleinkinder, Nichtschwimmer und unsichere Schwimmer müssen immer geeignete Schwimmhilfen tragen. Es dient Ihrer und der Sicherheit Ihrer Kinder.

2.10 Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen und geistig Behinderten ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer sorgeberechtigten Begleitperson gestattet. Ein Hinweis an unsere Mitarbeiter/innen ist in jedem Fall erforderlich.

2.11 Für Kinder unter 8 Jahre ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson mit einem Alter von mindestens 18 Jahren erforderlich, die für die Aufsicht zuständig ist. Die Anwesenheit von Aufsichtspersonal entbindet die Eltern nicht von ihrer Aufsichtspflicht. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z.B. Saunaanlagen, Wellnessbereiche, Wasserrutschen) sind möglich.

2.12 Der Badegast muss seine Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung sowie folgende vom Badbetreiber überlassene Gegenstände wie
• Eintrittskarte
• Garderobenschrankschlüssel
• Wertfachschlüssel
• Leihutensilien
so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird, insbesondere hat er diese am Körper (z. B. Armband) zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.